Antragstellung
1) Der Referent/die Referentin hat die vom Bewerber/von der Bewerberin vorgelegten Nachweise über die studienbezogene Vorbildung zu beurteilen. Wird die Antragstellung vom Referenten/von der Referentin bewilligt, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung in der Studienabteilung einreichen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
- Geburtsurkunde
- amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
falls nur ein Führerschein vorhandes ist, ist auch der Staatsbürgerschaftsnachweis beizulegen - ggf. Heiratsurkunde
- ggf. Bescheid über die Namensänderung
- Lebenslauf, in dem insbesondere der bisherige Bildungsgang dargestellt ist
- Nachweise der beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium
- ggf. ärztliches Attest betreffend einer diagnostizierten Beeinträchtigung (bspw. Lese- oder Schreibschwäche bzw. Rechenschwäche)
- für Geistes- und Kulturwissenschafliche und Naturwissenschaftliche Studien sowie Lehramtsstudien: Wahlfachbestätigung (1 Wahlfach)
- für Rechtswissenschaftliche und Theologische Studien sowie Studien in allg. pädagogischen Berufsfeldern: Wahlfächerbestätigung (2 Wahlfächer)
gegebenenfalls:
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungen samt Zeugnissen lt. § 64a UG 2002 idgF, Abs. 9
- Antrag auf Befreiung der Wahlfachprüfung(en) laut § 64a UG 2002 idgF, Abs. 10
- Vorbildungsnachweise
Alle Dokumente und Zeugnisse sind gesammelt in einer E-Mail einzureichen: studienberechtigung(at)uni-graz.at
Sie bekommen nach der Bearbeitungszeit von ungefähr zwei Wochen den Zulassungsbescheid zugeschickt. Nach Erhalt des Bescheides dürfen die im Bescheid angeführten Prüfungen abgelegt werden.
Nach Ablegung der 5 Prüfungen wird ein Zeugnis ausgestellt, welches berechtigt, sich für das angestrebte Studium als ordentliche/r Studierende/r einzuschreiben (bitte beachten Sie für die Einschreibung, dass Sie dies nur während der aktuellen Inskriptionsfrist machen können).
2) Wird die Antragstellung vom Referenten/von der Referentin nicht bewilligt, dann ist ein Vorbildungsnachweis zu erbringen. In welcher Form dieser Nachweis erbracht werden kann, wird Ihnen vom Referenten/von der Referentin mitgeteilt. Sobald der Vorbildungsnachweis erbracht wurde, kann der Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung (gemäß Punkt 1) gestellt werden.