Voraussetzungen
Konkrete Studienabsicht
Die konkrete Studienabsicht des Bewerbers bzw. der Bewerberin ist im schriftlichen Antrag anzugeben und muss sich auf ein an der Universität Graz angebotenes Studium beziehen, das die Reifeprüfung zur Voraussetzung hat.
Mindestalter
Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss beim Zeitpunkt der Antragstellung das 20. Lebensjahr vollendet haben.
Staatsbürgerschaft
Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss entweder die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen bzw. den Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung vorlegen können.
Es wird empfohlen, bereits vor der Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung, über deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B2 zu verfügen.
Vorbildung
Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen.
Nachweise der erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung können z.B. sein:
- Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch von Berufsschule, Fachschulen oder höheren Schulen
- Zeugnisse über berufliche Fortbildungsveranstaltungen oder Dienstprüfungen
- Zeugnisse über universitäre Lehrveranstaltungen