Allgemein
Wenn man an einer Universität ein ordentliches Studium durchführen will, benötigt man als Zulassungsvoraussetzung die Reifeprüfung (Matura) einer höheren Schule, die in manchen Fällen noch im Hinblick auf das gewählte Studium durch Zusatzprüfungen ergänzt werden muss.
Die Matura kann als Zugangsvoraussetzung durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden. Diese vermittelt die Studienberechtigung für eine Studienrichtungsgruppe.
Die Studienberechtigungsprüfung ist keine Matura und berechtigt somit nicht zum freien Studienzugang!
Die Studienberechtigungsprüfung kann nur für jene Studien bzw. Studienrichtungsgruppen abgelegt werden, welche an der Universität Graz angeboten werden.
Die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung erfolgt gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002 idgF in Verbindung mit der Verordnung des Rektorats der Universität Graz über die Studienberechtigungsprüfung bzw. der Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtungsgruppe Lehramtsstudien.
Weitere Informationen
Kontakt
Studienberechtigungsprüfung
+43 316 380 - 1170
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
https://studienberechtigung.uni-graz.at/de